Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung

Highlights

  • Naturheilverfahren durch Ärzte; bei Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu 100 %
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Osteopathische Behandlungen bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr (max. 60 Euro Erstattungsbetrag je Sitzung)
  • Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen werden insgesamt bis zu einem Betrag von 150 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet
  • Sehhilfen bis zu 125 Euro innerhalb von zwei Jahren
  • Nach Vorleistung der GKV Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
  • Keine Wartezeiten.