Damit ein Fehler nicht zum Ruin führt.

Unsere D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

Kleinste Fehler im täglichen Geschäft können für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, aber auch für Dienstleister und Freiberufler in den verschiedensten Berufsgruppen ein großes Risiko darstellen und schwere Folgen haben. Unsere D&O-und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet für beide Bereiche die optimale Absicherung für Ihre Kundinnen und Kunden!
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Mit unserer D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sind Ihre Kundinnen und Kunden auch in Zeiten von Umbrüchen optimal abgesichert!

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte gehen voran, doch tragen sie dabei ein großes Risiko. Auf ihren Schultern lastet Druck: ein Fehler kann die Existenz eines Unternehmens, eines Verbands oder Vereins aufs Spiel setzen. Zudem haben sie eine unbeschränkte, persönliche Haftung.

Aber auch Dienstleister und Freiberufler in verschiedensten Berufsgruppen nehmen die Vermögensinteressen ihrer Mandantinnen und Mandanten wahr. Kleine Fehler, z. B. wenn Fristen versäumt oder ein falscher Rat erteilt wird, haben dann oftmals eine große Wirkung.

Unsere D&O-und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet für beide Bereiche die optimale Absicherung für Ihre Kundinnen und Kunden!

Vorteile der D&O-Versicherung

  • Flexibel und umfassend: Schutz für eine Vielzahl an Branchen und ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Dem individuellen Bedarf angepasst: Separate Police für Selbstbehalt bei Vorständen und Aktiengesellschaften
  • Immer zur Stelle: 12 Jahre unverfallbare Schadennachmeldefrist

Vorteile der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

  • Individuell zugeschnittener Versicherungsschutz
  • Meist ohne Selbstbehalt
  • Zeitliche Geltung: Nachhaftung von 5 Jahren, Übernahme der Nachhaftung des Vorversicherers
  • Örtliche Geltung: Europaweiter Schutz (Geografische Definition) für deutsche Berufsträger

Gut zu wissen: Die D&O-Versicherung für Vereine

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Über 600.000 Vereine prägen unser Zusammenleben in Deutschland. Diese hohe Anzahl ist engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu verdanken, die sich aufopferungsvoll um kleine und große Vereine aller Art kümmern. Diese Menschen verdienen den besten Schutz. Vereine werden vom Gesetzgeber als juristische Person betrachtet und haben somit bestimmte Rechte und Pflichten. Eine Verletzung dieser - sei sie auch unabsichtlich - kann zur vollen persönlichen Haftung der ehrenamtlichen Vereinsvorstände führen - und zwar mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Wir bieten Schutz für alle Vereinsvorstände, Kassenwarte und Revisoren, die sich im Verein engagieren. Es sind also alle Vorstände und sonstigen Organe des Vereins umfassend geschützt. Die Abwehr und Begleichung von (Vermögens-) Schadensersatzansprüchen, die auf das Privatvermögen der Vereinsvorstände und -organe gerichtet sind, sind versichert. Dem Vertrag wird kein Selbstbehalt zugrunde gelegt.

Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer zuständigen Maklerbetreuerin/ Ihrem zuständigen Maklerbetreuer oder dem Makler-Service auf.