Vorsorgeversicherung

Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig und können Leben retten. Doch nicht alle Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die Württembergische schließt mit Ihrer Vorsorgeversicherung diese Lücken.

Vorsorge soll nicht am Geld scheitern.

Wir erstatten Vorsorgeuntersuchungen, für die gesetzliche Krankenkassen nicht aufkommen und die sogar von manchen privaten Krankenversicherern nicht übernommen werden. Ohne Gesundheitsprüfung und zu einem günstigen Preis.

Viel Leistung für wenig Geld.
Tarif VS: Monatsbeiträge in Euro1) (Stand 01/2012)
Alter Mann Frau
0-29 6,60 7,10
30-49 11,70 14,40
ab 50 20,90 21,10

Unsere Leistungen

  • Freie Krankenhauswahl.
  • Erstattung der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 125 Euro alle zwei Jahre.
  • Auslandsreisekrankenversicherung.
  • 150 Euro Entbindungspauschale für versicherte Frauen bei Geburt ihres Kindes.

Erstattungsfähige Vorsorgemaßnahmen.
Unabhängig vom Alter zu 80 %, bis zu 400 Euro Erstattung innerhalb von zwei Jahren.
Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft z.B. Ersttrimester-Screening, Toxoplasmosetest, 3D-Ultraschalluntersuchungen
Krebsfrüherkennung z.B. Mammographie, Sonographie als ergänzende Krebsvorsorge,
Hautkrebsvorsorge, Prostatakrebsvorsorge einschließlich PSA-Test
Spezielle Kinderuntersuchungen z.B. Neugeborenen Hör-Check, Schielvorsorge, erweiterte U9 Vorsorge sowie Jugendvorsorge J2
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen z.B. Schlaganfall-, Grüner-Star-, Osteoporose-, Schilddrüsen-Vorsorge, sportmedizinischer Gesundheits-Check
Zahnmedizinische Vorsorge Professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungsmaßnahmen, Fissurenversiegelung und Prothesenreinigung bei Zahnsteinbildung
Reisemedizinische Beratung Notwendige Reiseimpfungen, z.B. Hepatitis A-, B-Impfungen, Malariaprophylaxe

eFilm: Krankenversicherungs-Highlights am Markt

von Alexandra Markovic

Tarifhighlights so weit das Auge reicht. In diesem Film erfahren Sie mehr über die Highlights der Krankenversicherungstarife der Württembergischen Krankenversicherungs AG.

eFilm: Krankenversicherungshighlights am Markt

1) Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 30. bzw. 50. Lebensjahr vollenden, ist der für diese Altersgruppe gültige Beitrag zu bezahlen.