Pflegezusatzversicherung
Schon für einen geringen Beitrag können Ihre Kunden unbeschwert
in die Zukunft blicken - von jetzt an ein Leben lang.
Unsere Pluspunkte
- Einmalzahlung: Bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls erhalten Ihre Kunden von uns als Soforthilfe eine Einmalzahlung in Höhe des 60-fachen Tagegeldes. Diese Einmalzahlung können sie beispielsweise für dann notwendige Umbaumaßnahmen verwenden.1)
- Beitragsbefreiung: Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls.1)
- Dynamik: Die Höhe des Pflegetagegeldes kann an dies ich ändernden Kosten angepasst werden. Damit Ihr Versicherungsschutz auch in Zukunft so wertvoll wie heute bleibt.
- Option Gesetzesänderung: Für den Fall, dass die Einteilung der Pflegestufen vom Gesetzgeber neu festgelegt wird, garantieren wir Ihnen bereits heute einen adäquaten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.1)
- Optionsrecht: Bis zum Alter von 50 Jahren können Sie zu bestimmten Terminen ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Tarife mit umfangreicherer Leistung wechseln.
| Absicherung nach Maß | |||
| Leistung bei | Premiumschutz (PT1) | Kompaktschutz (PT2) | Grundschutz (PT3) |
| Pflegestufe I | 30 % des vereinbarten Tagegeldes | 30 % des vereinbarten Tagegeldes bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit | 30 % des vereinbarten Tagegeldes bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit |
| Pflegestufe II | 60 % des vereinbarten Tagegeldes | 60 % des vereinbarten Tagegeldes | 60 % des vereinbarten Tagegeldes bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit |
| Pflegestufe III | 100 % des vereinbarten Tagegeldes | 100 % des vereinbarten Tagegeldes | 100 % des vereinbarten Tagegeldes |
| Härtefälle der Pflegestufe III | 150 % des vereinbarten Tagegeldes | 150 % des vereinbarten Tagegeldes | 150 % des vereinbarten Tagegeldes |
Weitere Serviceleistungen
- Pflegeplatzvermittlung: In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, dem Malteser Hilfsdienst, sind wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz behilflich.
- Wohnraumberatung: Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, nennen wir Ihnen spezialisierte Wohnraumberater, die wissen, welche räumlichen Anpassungen sinnvoll sind. Eine Haftung unsererseits besteht für diese Leistung nicht.
eFilm: Pflegetagegeld - Wenn Kinder für Ihre Eltern haften
von Alexandra Markovic
Oft passiert es, gerade im hohen Alter das man zum Pflegefall wird. Und was dann? Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nicht die anfallenden Kosten für Unterbringung und Pflege. Für die finanzielle Lücke muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Wenn er dazu finanziell nicht in der Lage ist, müssen seine Kinder für ihn eintreten. Das ist für beide Seiten eine unangenehme Situation.
Dieser Film zeigt, wie man sich mit einer Pflegezusatzversicherung vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit schützen können.
eFilm: Pflegetagegeld - Wenn Kinder für Ihre Eltern haften (11:08 Min.)
