Kleinflotten

Der Tarif für alle Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit einem Fuhrpark von 4-9 Fahrzeugen.

Voraussetzungen

  • Fuhrpark mit 4-9 Fahrzeugen.
  • Mindestens drei ziehende Fahrzeuge.
  • PKW, Lieferwagen, LKW, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und einige Sonderrisiken.
  • Kein Güterverkehr.
  • Kein Kurierdienst.
  • Kein Vermiet-/ Selbstfahrervermietrisiken.
  • Keine Taxen.

Highlights

  • Gewährung eines Kleinflottenrabattes in Abhängigkeit vom Schadenvorverlauf.

    • Anzahl KH-Schäden.
    • Dauer des Schadenvergangenheitszeitraumes (5 Jahre).
    • durchschnittliche Fahrzeuganzahl in der Vergangenheit.
  • Damit ist ein zusätzlicher Nachlass zum bestehenden Maklerrahmenvertrag möglich.