Kleinflotten
Der Tarif für alle Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit einem Fuhrpark von 4-9 Fahrzeugen.
Voraussetzungen
- Fuhrpark mit 4-9 Fahrzeugen.
- Mindestens drei ziehende Fahrzeuge.
- PKW, Lieferwagen, LKW, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und einige Sonderrisiken.
- Kein Güterverkehr.
- Kein Kurierdienst.
- Kein Vermiet-/ Selbstfahrervermietrisiken.
- Keine Taxen.
Highlights
- Gewährung eines Kleinflottenrabattes in Abhängigkeit vom Schadenvorverlauf.
- Anzahl KH-Schäden.
- Dauer des Schadenvergangenheitszeitraumes (5 Jahre).
- durchschnittliche Fahrzeuganzahl in der Vergangenheit.
- Damit ist ein zusätzlicher Nachlass zum bestehenden Maklerrahmenvertrag möglich.
